Der Verein Region Zürichsee-Linth lenkt und prägt mit der Erfüllung ihrer Kernaufgaben die nachhaltige regionale Entwicklung. Sie begünstigt Innovation, Wertschöpfung und Wettbewerbskraft innerhalb der Region und stärkt damit die Entwicklung des eigenen funktionalen Raumes.
Gesetzlicher Auftrag
Aus dem gesetzlichen Auftrag des Kantons an den Verein Region Zürichsee-Linth ergibt sich eine Reihe von Aufgaben und Pflichten, der sich die Region annimmt. Dazu gehören Raumplanung, Verkehr und Mobilität, Regionalplanung sowie Wirtschaftsförderung.
Gemeinsame Aufgabenerfüllung
Die Zusammenarbeit der Gemeinden in der Region geht über den gesetzlichen Auftrag an die Region hinaus. So übernimmt der Verein Region Zürichsee-Linth auch Aufgaben und Pflichten, zu welchen die Mitgliedgemeinden gesetzlich verpflichtet sind und welche sinnvollerweise im Verbund erfüllt werden.
Verschiedene Zweckverbände, Vereine und Institutionen gehen auf den Verein Region Zürichsee-Linth zurück. Dazu zählen unter anderem der Zweckverband Soziale Dienste mit den regionalen Beratungsstellen in Rapperswil-Jona und Uznach, die Spitex Linth, die reorganisierte Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Region Zürichsee-Linth und das WTL Werk- und Technologiezentrum Linthgebiet.
Von Mitgliedgemeinden delegierte Aufgaben
Darüber hinaus erfüllt der Verein Region Zürichsee-Linth von den Mitgliedgemeinden freiwillig übernommene Aufgaben, die von mehreren Mitgliedern gemeinsam eingebracht und an den Verein Region Zürichsee-Linth delegiert werden.
Themenfelder zur Reduktion der Komplexität
Zur Reduktion der Komplexität definiert die Geschäftsstelle verschiedene «Themenfelder»: Regionale Planungen, Wirtschafts & Standortförderung, Energie und Klima, Verkehr & Mobilität sowie Kultur. Dank dieser Bündelung der Vereinsaktivitäten in Themenfeldern lassen sich die Bedürfnisse der Anspruchsgruppen gezielt bearbeiten und befriedigen. Das Themenfeld «Kultur» verantwortet der eigenständige Verein «KulturZürichseeLinth». Diese Suborgane des Vereins Region Zürichsee-Linth befassen sich vertieft mit ihrem Themenfeld und werden meist von einer/m Delegierten der Mitgliedgemeinden des Vereins präsidiert. Die Geschäftsstelle begleitet und berät diese Suborgane fachlich und administrativ.